Umzugstipps

Tipps für Ihren Umzug

Terminplan

Planen Sie sorgfältig. Eine große Hilfe sind übersichtliche Tabellen. Wer hat wann welche Arbeiten zu verrichten? Welche Handwerker, Spediteure und Umzugshelfer werden wann gebraucht? Denken Sie auch an den Kündigungstermin für Ihre bisherige Wohnung.

Finanzplanung

Nicht immer ist der Arbeitgeber bereit, Umzugskosten ganz oder teilweise zu übernehmen. Darum ist es sinnvoll, alle Kostenbelege zu sammeln, denn vieles wird vom Finanzamt anerkannt. Dazu gehören Anzeigen für Wohnungssuche, Renovierung, neue Tapeten, Gardinen und sämtliche Kosten, die beim Umzug entstehen.

Kaution

Sie sollten vom Vermieter eine bankübliche Verzinsung der Kaution verlangen. Schließlich bleibt es über viele Jahre Ihr Geld, das Sie nur als Sicherheit zur Verfügung gestellt haben. Laut Gesetz darf die Kaution nicht mehr als drei Monatsmieten betragen.

Versicherung

Im Mittelpunkt des Umzuges steht eine maßgeschneiderte, am Wert des Umzugsgutes orientierte Haftung Ihres Spediteurs. Sprechen Sie mit uns die genaue Versicherungssumme für Ihren Umzug ab.

Mietverträge

Im „Mustervertrag des Deutschen Mieterbundes“ sind die Interessen von Mietern und Vermietern gleichrangig berücksichtigt. Sie ersparen sich Ärger, wenn Sie andere Vertragsformen vor Unterzeichnung von Fachleuten, z. B. vom örtlichen Mieterverein prüfen lassen.

Kontenänderung

Wenn Sie im gleichen Ort umziehen ändert sich nichts. Vielleicht wechseln Sie zu einer Filiale in Ihrer Nähe. Ziehen Sie an einen anderen Ort, an dem Ihre Bank auch vertreten ist, regelt sie alles bis hin zu Dauer- und Einzugsaufträgen. Müssen Sie das Kreditinstitut wechseln, informiert man Sie gern über alle Formalitäten. Unter Umständen ist es sinnvoller, Sparverträge bei der bisherigen Bank weiterlaufen zu lassen. Noch ein Tipp: Bausparverträge können auch zur Renovierung oder Modernisierung Ihrer neuen Wohnung verwendet werden.

Kündigung

Neben dem eingeschriebenen Brief mit Rückschein ist die persönliche Übergabe unter Zeugen der sicherste Weg. Energie- und Wasserversorger müssen Gelegenheit zum Ablesen des Zählerstandes haben.

Wohnungsübergabe

Entfernen Sie alle Nägel aus den Wänden und säubern Sie die Wohnung „besenrein“. Vereinbaren Sie mit dem Vermieter eine „Wohnungsbegehung“. Schreiben Sie anschließend ein Übergabeprotokoll. Schließen Sie Ventile an Gas- und Wasseranschluss. Stellen Sie die Stromzufuhr ab und übergeben Sie zu guter Letzt alle Schlüssel.

Pflanzen

Ihre Pflanzen überstehen den Umzug am besten, wenn sie erst am Tag des Transports noch einmal gegossen und verpackt werden. Größere Exemplare sollten durch Stäbe vor dem Umknicken geschützt werden.

Möbelstellplan

Nutzen Sie unseren beigefügten Zimmerplan und zeichnen Sie ein, wo die Möbel in den Zimmern stehen sollen. Den Zimmerplan befestigen Sie bitte an der Türzarge des betreffenden Zimmers, so wissen alle sofort, wo welche Möbel stehen sollen.

Abmeldung

Wichtig ist Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Dort bekommen Sie auch die Bescheinigung zur Anmeldung am neuen Wohnort. Kinder in der Schule abmelden, Telefonanschluss kündigen. Kfz ab- und ummelden, bestehende Postvollmachten widerrufen, Nachsendeantrag stellen.

Ummeldung

Wehrpflichtige müssen sich beim Kreiswehrersatzamt innerhalb von 8 Tagen ummelden. Rentner und Bezieher von Kindergeld sollten ihre neue Anschrift und Kontonummer rechtzeitig an die entsprechende Stelle melden. Überall, wo Sie Mitglied oder Abonnent sind, sollte Ihre neue Anschrift rechtzeitig bekannt sein. Das gilt natürlich auch für Versicherungen.

Neuanmeldungen

Beim Einwohnermeldeamt genügt es, wenn ein Erwachsener mit dem Abmeldebescheid und sämtlichen Personalausweisen der Familie erscheint. Finanzamt, Arbeitsamt, Krankenkasse, Schule oder Kindergarten sind weitere Anlaufstellen. Auto anmelden nicht vergessen – vor allen Dingen, wenn ein neues Kfz-Kennzeichen fällig ist. Und wegen des Zählerstands sollten Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrem neuen Energieversorger melden.

 

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